Leistungsnachweise

  1. Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben.
  2. Kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests sowie mündliche und praktische Leistungen. Sie sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen. Über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler führen die Lehrkräfte Aufzeichnungen.

·      Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Sie erstrecken sich auf den Inhalt von höchstens sechs unmittelbar vorhergegangener Unterrichtsstundenaufgaben sowie auf Grundkenntnisse. Kurzarbeiten unterscheiden sich vom Umfang einer Schulaufgabe deutlich und sollen mit einem Zeitaufwand von höchstens 30 Minuten bearbeitet werden können.  Die Entscheidung, ob Kurzarbeiten geschrieben werden, trifft die Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahres.

·     Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt. Sie werden schriftlich bearbeitet und beschränken sich auf den Inhalt der vorhergegangenen Unterrichtsstunde einschließlich der Grundkenntnisse. Die Bearbeitungszeit beträgt nicht mehr als 20 Minuten.

·       Fachliche Leistungstests (z.B. Jahrgangsstufentests) können nach Maßgabe näherer Bestimmungen des Staatsministeriums durchgeführt werden. Sie werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An dem Tag, an dem die Klasse einen fachlichen Leistungstest schreibt, werden Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben nicht gehalten.

·  Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen, Referate und Unterrichtsbeiträge.

·    Praktische Leistungsnachweise sind zu erbringen in den Fächern Sport, Musik, Kunsterziehung, Werken, Textiles Gestalten, Haushalt und Ernährung sowie Informationstechnologie.

 

 

 

Anzahl der Leistungserhebungen

  • Die Zahl der Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben sowie der mündlichen und praktischen Leistungsnachweise bestimmt die Lehrkraft des betreffenden Fachs.
  • An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit geschrieben werden. An Tagen, an denen die Klasse eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit schreibt, werden Stegreifaufgaben nicht gegeben. In einer Woche sollen höchstens drei angekündigte schriftliche Leistungsnachweise gehalten werden, davon höchstens zwei Schulaufgaben.

 

Schulaufgaben sind in folgender Anzahl anzufertigen:

Vorrückungsfach

Jahrgangsstufe

5

6

7

8

9

10

Deutsch

4

4

4

4

3

3

Englisch

4

4

4

4

3

3

Mathematik (Wahlpflichtfächergruppe I)

4

4

4

4

4

3

Mathematik (Wahlpflichtfächergruppen II und III)

4

4

3

3

3

3

Physik (Wahlpflichtfächergruppe I)

-

-

2

2

3

3

Physik (Wahlpflichtfächergruppen II und III)

-

-

-

2

2

2

Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (Wahlpflichtfächergruppe II)

-

-

3

3

3

3

Französisch (Wahlpflichtfächergruppe III)

-

-

3

3

3

3

Chemie (Wahlpflichtfächergruppe I)

-

-

-

2

2

2

Chemie (Wahlpflichtfächergruppen II und III)

-

-

-

-

2

2

Kunsterziehung, Werken, Haushalt und Ernährung, Sozialwesen (als Prüfungsfach in Wahlpflichtfächergruppe III)

-

-

3

3

3

3